Soera 22 Al-Hajj (Die Pilgerfahrt), vers 4

  1. كُتِبَ عَلَيْهِ أَنَّهُ مَنْ تَوَلَّاهُ فَأَنَّهُ يُضِلُّهُ وَيَهْدِيهِ إِلَىٰ عَذَابِ السَّعِيرِ

    gegen den vorgezeichnet ist, daß er denjenigen, der ihn zum Schutzherr nimmt, daß er ihn in die Irre führen und zur Strafe der Feuerglut leiten wird.

    22:4

Vertaling: Bubenheim - Elyas